Krieg, Preise, Energie, Klima, Gesundheit: Noch nie standen wir vor so vielen Kriesen und Herausforderungen. Wir haben für dich eine Übersicht zusammengestellt, welche Hilfen und Entlastungen durch die SPD-geführte Bundesregierung eingeführt worden sind und welche Hilfe- und Beratungsangebote in Osnabrück dir zur Seite stehen.
Jeder Fall ist individuell, daher gibt dir der Entlastungsbot der SPD Orientierung, wie du entlastet wirst.
Energie
- Soforthilfe Gas: Der Bund übernimmt den Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme
- Strompreisbremse ab Januar: max. 40 Cent pro kWh für 80% des Vorjahresverbrauchs
- Gaspreisbremse: max 12 Cent pro kWh für 80% des Vorjahresverbrauchs (Fernwärme 9,5 Cent), greift ab März, rückwirkend aber schon ab Januar.
- Härtefallregelungen für bestimmte Zielgruppen (z.B. soziale Einrichtungen werden besonders unterstützt)
- Für die Industrie wird der Preis für 70% des bisherigen Verbrauchs bei 7 Cent pro kWh gedeckelt
Wo kann ich das beantragen?
Die Entlastungen für Energie (Gas und Strom) erhältst Du direkt über deinen Gas- und Stromanbieter (z.B. hier bei den Stadtwerken Osnabrück) oder über deine:n Vermieter:in. Achte bei diesen auf die Nebenkostenabrechnung und spreche direkt mit ihnen, ob und wie deine Warmmiete angepasst wird.
Hilfe und Unterstützung in Osnabrück:
Stromsparcheck Caritas: Anmeldung unter https://www.caritas-dienstleistung.de/stromspar-check/
Energieschuldenberatung: www.diakonie-os.de
Beratung für Mieter:innen: Unterstützung und Beratung erhältst Du beim http://www.mieterverein-osnabrueck.de/
Wäreminseln: Gemeinschaftszentrum an der Lerchenstraße und Heinz-Fitschen-Haus
Lohn/Rente
- 300 Euro Energiepreispauschale für Rentner:innen sowie 200 Euro für Studierende und Fachschüler:innen. Mit dem Septembergehalt haben alle Arbeitnehmer:innen bereits 300 Euro ausgezahlt bekommen.
- Einkommensteuerentlastung und Abgabenentlastung für kleine und mittlere Einkommen.
- Wo Gewerkschaften und Arbeitgeber zusätzliche Zahlungen vereinbaren, sind diese bis 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei.
Wo kann ich das beantragen?
Zahlungen zum Lohn oder zur Rente werden direkt über das Gehalt bzw. die Rentenzahlung ausgezahlt. Für die Energiekostenpauschale für Studierende wird aktuell eine digitale Antragsplattform vorbereitet. Falls du in einem tarifgebundenen Betrieb arbeitest, kannst du Deine Gewerkschaft/deinen Betriebsrat fragen, ob zusätzliche Zahlungen vereinbart wurden.
Wohnen
- Wohngeldreform: Künftig haben zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Dabei werden in Zukunft auch Heizkosten berücksichtigt. Die durchschnittliche Auszahlung steigt von 180 Euro auf 370 Euro. Zudem gibt es kurzfristig einen weiteren Heizkostenzuschuss, wenn zwischen September und Jahresende Wohngeld bezogen wurde.
Wo kann ich das beantragen?
Wohngeld beantragst Du bei der Stadt Osnabrück. Du kannst das Wohngeld online oder vor Ort beantragen (Terminvereinbarung erforderlich unter wohngeld@nullosnabrueck.de). Den Anspruch kannst du auch hier vorab prüfen: https://service.osnabrueck.de/wohngeldrechner