„Langzeitarbeitslosen eine Perspektive geben“

SPD-Fraktion: Öffentlich geförderte Beschäftigung muss in Osnabrück zum Modellcharakter werden „Die Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt, die länger als ein Jahr keine Arbeitsstelle gefunden haben, muss durch gezielte Förderungen der öffentlichen Hand erfolgen. Der Leistungsbezug nach der Hartz IV–Gesetzgebung darf nicht zur Einbahnstraße werden. Ziel der SPD-Fraktion in Osnabrück ist es, öffentlich-geförderte, zusätzliche Arbeitsstellen zu schaffen,

die eine Hilfebedürftigkeit nach der Sozialgesetzgebung durch Erwerbstätigkeit beenden. Hiermit greifen wir auch eine Forderung der 27. Osnabrücker Sozialkonferenz auf“, erläutern Frank Henning, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion, und Christel Wachtel, sozialpolitische Sprecherin der Rats-SPD in einer aktuellen Pressemitteilung.

In Osnabrück gebe es ca. 3.000 (Stand 07/2015) Langzeitarbeitslose. Für diese Menschen sei es mit zunehmender Dauer der Nichtbeschäftigung immer schwieriger eine Stelle auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen. „Hier können wir durch einen sogenannten ´Passiv-Aktiv-Transfer´ ansetzen – schon jetzt gezahlte passive Geldleistungen werden für eine aktive, zusätzliche Tätigkeit zur Verfügung gestellt“, erläutert Christel Wachtel weiter. „Zusätzliche Förderprogramme des Bundes, wie z.B. das ´Programm Soziale Teilhabe´, oder Initiativen des Landes Niedersachsen (´Förderzentrum PLUS´ etc.), können zusätzliche, wettbewerbsneutrale Arbeitsplätze in Osnabrück schaffen, die bis zu 100% refinanziert werden“, führt Frank Henning weiter aus.
„Selbstverständlich darf durch die Installation solcher geförderter Stellen keine Verdrängung regulärer Arbeitsplätze erfolgen. Daher beauftragen wir die Stadt Osnabrück in der nächsten Sozialausschusssitzung bzw. im Rat, zu prüfen, welche Tätigkeiten bei welchem öffentlichen Träger – sei es der Konzern Stadt Osnabrück, Wohlfahrtsverbände oder ähnliche Institutionen – für diese Projektidee in Frage kommen“, so Henning und Wachtel. „Hierbei ist es immens wichtig, das örtliche Jobcenter von Anfang an mit einzubeziehen, da die Fördergeldbeantragung im ersten Schritt auch von ihm erfolgen muss“, so Henning und Wachtel abschließend.