
„Gerade als Bürgerinnen und Bürger in der Friedensstadt haben wir eine soziale und moralische Verantwortung gegenüber geflüchteten Menschen“, sagt Antje Schulte-Schoh, Vorsitzende der SPD Osnabrück. Schulte-Schoh: „Ein wichtiges Anliegen der Sozialdemokratie im letzten Wahlkampf war es, das Ende von endlosen Kettenduldungen einzuläuten. Lange in Deutschland lebenden geduldeten Menschen, brauchen eine Perspektive, nicht nur die Aussicht auf die nächste Duldung für 6 Monate“.
Diese von der SPD geforderten Verbesserungen, will die CDU nur akzeptieren, wenn im Gegenzug restriktive Regelungen beschlossen werden. Gegen den von der CDU geforderten Ausschluss von unbegleiteten Minderjährigen vom Bleiberecht, die massive Ausweitung von Haftgründen, die gegen das Inhaftierungsverbot von Schutzsuchenden der Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 31 Abs. 1) verstößt, und eine noch stärkere Diskriminierung von Geflüchteten aus den Westbalkanstaaten wenden wir uns entschieden.“
„Wir fordern unsere Bundestagsabgeordneten daher auf, den Gesetzesentwurf in der derzeitigen Form abzulehnen“, schließt Antje Schulte-Schoh.
Der Unterbezirksvorstand hat beschlossen, insbesondere die folgenden Verschärfungen abzulehnen:
Die Reform sieht vor, dass unbegleitete, minderjährige Geflüchtete, die nach ihrem 17. Geburtstag nach Deutschland einreisen, von Bleiberechten ausgeschlossen werden (§§ 25a, 25b AufenthG). Ihnen wird damit die besondere Schutzbedürftigkeit als Minderjährige aberkannt. Das wollen wir verhindern. Jugendliche müssen geschützt werden!
Der Gesetzesvorschlag sieht u.a. vor, dass geflüchtete Menschen inhaftiert werden sollen, wenn sie erhebliche Geldbeträge für Schleuser aufgewendet haben oder Ihre Ausweispapiere nicht mehr vorzeigen können. Für uns ist klar, dass durch die Gesetzesverschärfung viele Geflüchtete eingesperrt werden können, da es gerade keine legalen Einreisewege nach Europa gibt. Wir setzen uns für eine gesamteuropäische Antwort ein.
Gesetzesentwurf sieht vor, dass Einreise- und Aufenthaltsverbot für Geflüchtete verhängt werden können, wenn deren Asylantrag nach der „Sicheren-Herkunftsländer“-Regelung abgelehnt wurden. Besonders brisant ist, dass die Westbalkanstaaten, Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sicher eingestuft werden sollen.