


Aber das Parlament befragt auch alle anderen Kommissionsmitglieder in intensiven Debatten. Klar ist, findet ein Kandidat oder eine Kandidatin nicht die Zustimmung des Parlaments, wird diese oder dieser ausgetauscht, denn am Ende des Prozesses stimmt das Parlament über die Kommissare in Gänze ab. Es ist also mitnichten richtig, dass das Parlament keine Europäische Regierung wählt. Ganz im Gegenteil, das Parlament hat zum Teil weit mehr Rechte, als zum Beispiel der Bundestag.
Der Osnabrücker Huckepack-Kandidat für die Europawahlen am 25. Mai 2014 und stellvertretender Unterbezirks-vorsitzender Tiemo Wölken ergänzt: „Der Entscheidung fehlt der europäische Gedanke und die Vision eines geeinten Europas. Das Verfassungsgericht erkennt zwar einerseits, dass sich das „europäische Regierungsgefüge“ in der Entwicklung befindet, kippt aber andererseits die Hürde und macht damit die Entwicklung unnötig schwer oder sogar zunichte. Nur so ist zu erklären, dass das Parlament, das wöchentlich wichtige Entscheidungen für mehr als 500 Millionen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger trifft, auf eine Stufe mit kommunalen Vertretungsorganen gestellt wird.“ Wölken weiter: „Vor diesem Hintergrund ist es schon zynisch, wenn das Gericht ausführt, dass der Gesetzgeber ja doch wieder eine Sperrklausel einführen könne, sollte sich die Entscheidung als Fehler darstellen."
Die Osnabrücker Sozialdemokraten sind sich einig: „Mit Demokratie spielt man nicht.“ Auch im Europäischen Parlament gelte die historische Wahrheit, je mehr kleine Parteien und Kleinstparteien mitmischen, umso schwerer wird die Mehrheitsfindung. Dies gelte gerade vor dem Hintergrund, dass viele Entscheidungen auf EU-Ebene nicht mit einfacher Mehrheit getroffen werden könnten.
Jens Martin und Tiemo Wölken bedauern: „Die Entscheidung schwächt damit das Europäische Parlament, insbesondere gegenüber dem Europäischen Rat. Das Verfassungsgericht scheitert mithin am eigenen Anspruch, die Wahlen demokratischer zu machen und erreicht das genaue Gegenteil.“