



im 11. Stock des Sparkassen-Gebäudes zu Themen wie Schwarzarbeit und Werkvertragsmissbrauch zu diskutieren.
Nach einer Begrüßung durch den Personalratsvorsitzenden der Sparkasse Osnabrück, Frank Lewek, stellte Stephan Soldanski als Vorsitzender der AfA Region Osnabrück und 2. Bevollmächtigter der IG Metall Osnabrück, die AfA, ihre Forderungen und ihre Ziele vor. Hierbei ging er unter anderem auf die Forderungen nach einem gesetzlichen Mindestlohn, einem guten Arbeits- und Gesundheitsschutz und gleichem Lohn für gleiche Arbeit ein.
Dringenden Handlungsbedarf machte Stephan Soldanski auch im Bereich der Ausbildungsplatzsuche für Jugendliche, bei Werk- und Scheinverträgen und beim Renten-Eintrittsalter aus. Er betonte, wie wichtig es ist, in einer Gesellschaft starke Gewerkschaften und starke Parteien zu haben. Außerdem warb er für die aktive Mitarbeit in der AfA, die schließlich die treibende Kraft und so etwas wie das ’soziale Gewissen‘ der SPD ist.
Werk- und Scheinverträge waren auch ein Kernthema für Dr. Thomas Möller, den Leiter der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ des Hauptzollamts Osnabrück. In seinem Vortrag berichtete er praxisnah von der Arbeit der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“, der Vorgehensweise und den Zuständigkeiten der Behörde. Zu den Aufgaben der Zollverwaltung gehört beispielsweise die Prüfung, ob eine Anmeldung zur Sozialversicherung vorliegt, ob Sozialleistungen zu Recht bezogen werden und ob der Mindestlohn bzw. die Lohnuntergrenze eingehalten wird. Außerdem stellte er die Problematik dar, Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit tatsächlich nachweisen zu können und ging auf das Thema Steuerhinterziehung ein.
Im Anschluss an die Darstellungen von Dr. Möller berichtete der SPD-Ratsfraktionsvorsitzende und Landtagsabgeordnete Frank Henning über die Initiativen der rot-grünen Landesregierung zur Bekämpfung des Werkvertragsmissbrauchs und zum Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Für öffentliche Aufträge ab einem Auftragswert von 10.000 Euro gilt in Niedersachsen seit dem 1. Januar 2014, dass den Beschäftigten der beauftragten Firmen ein Mindestentgelt von 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden muss. Für Frank Henning stellt der lobenswerte Beschluss des Landtags auch auf Ratsebene ein spannendes und aktuelles Thema dar, da der Entschluss den Kommunen ermöglicht, die Vergabe der öffentlichen Aufträge an weitere Kann-Kriterien zu knüpfen.
So können beispielsweise soziale Kriterien vorausgesetzt werden, wenn in einem Unternehmen etwa auch schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden, wenn ein Unternehmen auch ausbildet oder Langzeitarbeitslosen eine Chance zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt bietet.
Olaf Damerow von der IG BAU referierte anschließend zum Thema Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Mit einem Kurzfilm zur Arbeitsstättenverordnung anschaulich erklärt, verdeutlichte er die Wichtigkeit von verbindlichen Arbeitsschutz-Richtlinien am Arbeitsplatz.
Guter Gesundheitsschutz reicht hierbei von der Sonnencreme für Bauarbeiter im Sommer zum Schutz vor Hautkrebs, über gute Arbeitskleidung bis hin zu einem gewissenhaften Umgang mit Schadstoffen wie Asbest.
Die Konferenz war, zusammenfassend betrachtet, eine äußerst gelungene Veranstaltung. Sie hat die Möglichkeit zu einem direkten Austausch zwischen den Betriebsräten, den Mitarbeitervertretungen und der Politik geboten und im gleichen Zuge über drängende Fragen zu Werkverträgen, zum Arbeitsschutz und weiteren Themen informiert. Die große Resonanz, die sich auch in der Teilnehmerzahl widergespiegelt hat, unterstreicht zudem Frank Hennings und Stephan Soldanskis Vorhaben, die Konferenz als jährliche Veranstaltung fortzuführen.