

und für die Bürgerinnen und Bürger als gesundheitsgefährdend dar, sondern vielmehr die konstant hohe Belastung mit Stickstoffdioxid. Die FDP scheint bei diesem Thema nicht alle relevanten Informationen auf dem Tisch zu haben“, betonen Henning und Panzer.
Als in 2008 die Entscheidung für eine Umweltzone auf Vorschlag des damaligen Stadtbaurats und heutigem Oberbürgermeisters Griesert getroffen wurde, seien zwei wesentliche Punkte für die SPD für die Zustimmung entscheidend gewesen: Erstens, der Schutz der Bürgerinnen und Bürger und zweitens, die Abwendung des drohenden Bußgeldverfahrens für Osnabrück seitens der EU, so Heiko Panzer. „Ohne die Installation des sogenannten „Luftreinhalte- und Aktionsplanes“ wären auf die Stadt Osnabrück erhebliche Bußgeldzahlungen zugekommen, die mit der einhergehenden Fristverlängerung verhindert werden konnten“, verdeutlich Panzer nachdrücklich.
„Die aktuelle Kritik der Landes-FDP erscheint auch vor dem Hintergrund fraglich und wenig detailliert, als dass das staatliche Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim, welches damals dem FDP-Umweltminister Sander unterstand, in 2008 ausdrücklich die Umweltzone als ‚wirksamste Einzelmaßnahme‘ zur Stickstoffdioxidreduzierung erachtete“, unterstreicht Frank Henning. Hinzukomme, dass die damalige CDU-FDP-Landesregierung als einzige der 16 Bundesländer kein landeseinheitliches Gesetz für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen verabschiedete. Diese Verantwortung sei einfach auf die Kommunen übertragen worden und man habe diese mit den Problemen allein gelassen, so Frank Henning abschließend.