


Man müsse sich als Bürger fragen, warum einzig und allein die Staatsanwaltschaft Osnabrück die in Rede stehende Anklage wegen Untreue erhoben hat. Derartige Anklageschriften müssten, logisch durchdacht, nicht nur gegen Repräsentanten von drei Landkreisen und rund 40 Kommunen erhoben werden, sondern gegen viele Hunderte ehrenamtlicher Kommunalpolitiker, deren Haushaltsbeschlüsse die eigentliche Grundlage für den Untreue-Vorwurf gewesen seien. Auf ganz Deutschland könnte man die Anklageschrift gemäß dieser Logik ausweiten, denn auch in anderen Bundesländern habe man ähnlich gehandelt.
"Alle Beschuldigten", so Henning, "haben in Stadt und Kreis Osnabrück mit bestem Wissen und Gewissen und mit ausdrücklicher Rückendeckung aller großen Ratsfraktionen gehandelt. Sie mussten sogar so agieren, weil der angeprangerten Maßnahme demokratisch gefasste Ratsbeschlüsse vorausgingen. Keiner der Betroffenen hat sich persönliche Vorteile verschafft, sondern vielmehr einen hohen Wert auf bestmöglichen Teamgeist aller Verwaltungsmitarbeiter – egal, ob Angestellte oder Beamte – gelegt."
Ausgeweitet werden müsste die Anklageschrift jetzt im Grunde sogar auf die CDU-FDP-Landesregierung, denn die Zahlungen von Leistungsprämien durch die Stadt Osnabrück seien Innenminister Schünemann schon seit 2008 bekannt gewesen. "Kein einziger Verantwortlicher aus der Mac-Allister-Regierung“ hat unsere Haushalte deswegen jemals beanstandet."