Müssen Kinder leider draußen bleiben? – Altstädter Schule: SPD lehnt Verwaltungsvorschlag ab

Wenn es nach dem Willen einzelner Anwohner der Altstädter Schule geht, soll der Schulhof für Kinder außerhalb der Schulzeit geschlossen werden. „Es darf nicht sein, dass Kinder am Wochenende nicht mehr auf dem Schulhof spielen dürfen“, erklärten für die SPD-Ratsfraktion der familienpolitische Sprecher Uli Sommer sowie der schulpolitische Sprecher Paul Meimberg.

Beide bezogen sich auf einen Verwaltungsvorschlag, der in der nächsten Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 27. Januar zur Abstimmung stehe. Danach soll dem Pausenhof der Altstädter Schule die Eigenschaft eines Kinderspielplatzes an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen entzogen werden. Gleiches beinhalte auch ein Vergleichsvorschlag, der seitens der Verwaltung im Rahmen eines Rechtsstreits vor dem Verwaltungsgericht angeboten worden sei. Dieser Vergleich stehe allerdings noch unter dem Vorbehalt politischer Zustimmung.

„Für einen solchen gerichtlichen Vergleich haben wir absolut kein Verständnis. Den Kindern darf es nicht samstags und sonntags verboten werden, auf Schulhöfen zu spielen“, legte Sommer dar. Deshalb will sich die SPD-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses dafür einsetzen, den Vergleichsvorschlag abzulehnen. Der Pausenhof müsse weiter – wie nahezu alle Pausenhöfe der Stadt – in der unterrichtsfreien Zeit als Kinderspielplatz zur Verfügung stehen. Derzeit werde mit großem Engagement aus der Elternschaft an den Wochenenden und in den Ferien ein Schließdienst organisiert, so dass der Stadt keine Ausgaben entstünden. Abweichungen von den vereinbarten Schließzeiten seien kaum nachweisbar. Mit dieser ehrenamtlichen Leistung wollten die Eltern einen Beitrag für einen Kompromiss mit den Nachbarn leisten.

Paul Meimberg: „Es ist sehr bedauerlich, dass von den Klägern das Bemühen der Stadt und das ehrenamtliche Engagement so wenig gewürdigt werden.“ Der Schulhof der Altstädter Schule sei einer der wenigen Schulhöfe, der eingezäunt und dadurch abschließbar sei. Dadurch sei für die Nachbarn eine größtmögliche Einhaltung der Abendruhe gesichert. „Wir sind der festen Überzeugung, dass mit gutem Willen eine außergerichtliche Einigung möglich ist. Nebenher: Die Erwachsen können hier den Kindern mit gutem Beispiel voran gehen und ihnen vormachen, wie gemeinsam Konflikte konstruktiv gelöst werden“, schlug Sommer abschließend vor.

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